Impressum
Name und Anschrift: Gustav Jäger Dental GmbH, Schulstraße 27, 89264 Weißenhorn
Telefon: 07309-927344
Fax: 07309-927345
E-Mail-Adresse: info@jaeger-dental.de
Geschäftsführer/ Vorstände/ Gesellschafter/ Komplementär: Ina Hertle; Axel Jäger
Firmensitz: Weißenhorn Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registernummer: HRB 13519
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE-262621307
Inhaltlich verantwortlich: Axel Jäger
AGB´s
Gustav Jäger Dental GmbH gültig ab 01.01.2009
Allgemeine Lieferbedingungen – Deutschland
1. Geltungsbereich
Diese Lieferbedingungen gelten für alle von uns vertriebenen Erzeugnisse. Sollen
Erzeugnisse mit einem Gebäude oder dessen leitungsgebundenen Einrichtungen fest
verbunden werden, gelten ergänzend unsere Allgemeinen Montagebedingungen.
2.Vertragsschluss
Der Besteller ist an seinen Auftrag gebunden. Der Kaufvertrag kommt erst durch
unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder -erfüllung zustande. Der Kunde
erklärt
sich damit einverstanden, dass wir bei einer Wirtschaftsdetektei Auskünfte über
die
wirtschaftlichen Verhältnisse und die Bonität des Kunden einholen. Bei negativer
Bonitätsprüfung behalten wir uns die Nichterfüllung des Auftrages vor.
3. Preise
3.1 Alle angegebenen Preise sind frei bleibend und verstehen sich in € netto
zuzüglich
MwSt. Mit Erscheinen eines neuen Kataloges/einer neuen CD-ROM werden alle
früheren Kataloge/CD-ROM oder Preislisten ungültig.
3.2 Ab einem Auftragswert von € 160,– ohne Umsatzsteuer (mit Ausnahme von
Repararuren) gelten die Preise einschließlich Verpackung, Fracht und
Transportversicherung.
3.3 Über Preisänderungen während der Katalog-/CD-ROM Laufzeit werden wir auf
dem Lieferschein informieren.Sollte der Besteller die Ware zu dem neuen Preis
nicht
behalten wollen,wird die originalverpackte und nicht gebrauchte Ware innerhalb
von
zwei Wochen nach Lieferung und telefonischer Absprache von uns zurück genommen.
4.Versand, Gefahrübergang
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Die Versandart bleibt uns
überlassen.
Mit Übergabe der Ware an die Spedition geht die Gefahr auf den Besteller über.
Auf
Wunsch des Bestellers und gegen Erstattung der Mehrkosten führen wir auch
besondere Versandarten (z.B. Eiltransport) oder Teillieferungen durch.
5. Zahlungen
5.1 Unsere Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 30 Tagen ab
Rechnungsdatum zu
bezahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Unsere Rechnungen für
Verbrauchsmaterial (z.B. Amalgam, Abdruckmassen, Bohrer, Nervnadeln) sowie für
Instrumente, Zähne und Leistungen des technischen Dienstes sind innerhalb von
8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
5.2 Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten
oder rechtskräftig sind.
5.3 Die Zahlung gilt als erfolgt, sobald der fällige Betrag auf einem unserer
Konten
gutgeschrieben wurde.
5.4 Kommt der Besteller mit der Erfüllung einer ihm obliegenden Verpflichtung
(z.B.
rechtzeitige Erfüllung der bauseitigen Voraussetzungen, Abnahme der Lieferung)
in
Verzug, so wird der zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällige Kaufpreis spätestens
30 Tage nach unserer Meldung der Versandbereitschaft zur Zahlung fällig.
5.5 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt,Verzugszinsen und
ggf. den Ersatz eines weiteren Verzugsschadens zu verlangen.
6. Rückgaberecht
Für Verbrauchsmaterialien hat der Besteller innerhalb von 14 Tagen für von uns
gelieferte Ware ein Rückgaberecht. Voraussetzung hierfür ist, dass er die Ware
originalverpackt, nicht beschriftet und nicht beklebt, unter Angabe des Grundes
der Rückgabe und Beifügen einer Kopie des Lieferscheins an eine Firma der
Henry Schein Gruppe zurückschickt. Bei Fehlen der Lieferscheinkopie bzw. der
Lieferscheinnummer werden Bearbeitungsgebühren berechnet. Pharmazeutische
Präparate sind laut AMG vom Umtausch und Rückgaberecht ausgeschlossen.
7. Aufstellung,Anschluss, Inbetriebsetzung
Die Erzeugnisse werden durch unser Fachpersonal aufgestellt, angeschlossen und
in
Betrieb gesetzt. Diese Leistungen werden gesondert berechnet. Etwa notwendige
Bau- und Installationsarbeiten (insbesondere Verlegung der erforderlichen
Leistungen
für Wasserzu- und abfluss, Luft, Elektrizität und Gas) gehören nicht zu unseren
Leistungen. Nach Übergabe erfolgt durch unser Personal eine Einweisung des
Bestellers oder der von ihm benannten Personen in die sachgerechte Handhabung
der Erzeugnisse.
8. Gewährleistungen
8.1 Soweit im Folgenden nichts Abweichendes bestimmt ist, leisten wir für die
von
uns gelieferten fabrikneuen Erzeugnisse in der Weise Gewähr, dass wir die
Erzeugnisse,
die zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs Material- oder Herstellungsfehler
aufweisen, innerhalb der bei uns üblichen Arbeitszeit nach unserer Wahl
unentgeltlich
Instand setzen oder durch einwandfreie Erzeugnisse ersetzen. Die Frist für die
Verjährung des Anspruchs auf Gewährleistung (Gewährleistungsfrist) beträgt vom
Tage des Gefahrübergangs an gerechnet 1 Jahr.
8.2 Hardware/EDV-Systeme: Defekte Hardware ist „frei Haus“ an das zuständige
Depot zu schicken. Bei Vor-Ort-Service sind die zusätzlichen Kosten (z.B.
Anfahrt,
Arbeitszeit) vom Besteller zu tragen.
gültig ab 01.09.2005
8.3 Wenn und soweit ein uns gegenüber unserem Lieferanten zustehender
Gewährleistungsanspruch
die Frist von 1 Jahr überschreitet, verlängert sich die Gewährleistungsfrist
entsprechend.
8.4 Der Besteller ist verpflichtet, uns festgestellte Material-, Liefer- oder
Herstellungsfehler
sowie Transportschäden unverzüglich nach Lieferung anzuzeigen.
8.5 Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller
nach
seiner Wahl verlangen, dass der Preis herabgesetzt oder der Vertrag rückgängig
gemacht wird.
8.6 Für gebrauchte Erzeugnisse leisten wir keine Gewähr. Dies gilt nicht für
recycelte
qualitätsgesicherte Erzeugnisse, die aus Gründen des Umweltschutzes wieder in
den
Materialkreislauf zurückfliessen und fabrikneuen Erzeugnissen gleichstehen.
8.7 Weitergehende Gewährleistungen sind ausgeschlossen, soweit nicht z.B. wegen
Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder einer Garantie zwingend gehaftet wird.
9. Schadensersatz, Rücktritt
9.1 Bei von uns verschuldeter Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist
kann
der Besteller, wenn und soweit er durch die Nichteinhaltung der Lieferfrist
einen
Schaden erlitten hat, eine Verzugsentschädigung für jede vollendete Woche der
Verspätung von 0,5 v.H.bis zur Höhe von im Ganzen 5 v.H.des Wertes desjenigen
Teiles der Lieferung verlangen,der wegen der Verspätung nicht genutzt werden
kann.
Die gesetzlichen Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
9.2 Bei von uns verschuldeter Unmöglichkeiten ist der Besteller berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Der
Schadenersatzanspruch beschränkt
sich auf 5 v. H. des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung, der
wegen Unmöglichkeit der Leistung nicht genutzt werden kann.
9.3 Weitergehende Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem
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agb
Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit z.B. bei
Personenschäden
oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder
in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens
zugesicherter
Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
9.4 Verweigert der Besteller ungerechtfertigt die Vertragserfüllung, sind wir
nach
erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, pauschalierten Schadenersatz wegen
Nichterfüllung
in Höhe von 30 v.H.des Auftragswertes zu verlangen,sofern der Besteller
keinen wesentlich niedrigeren tatsächlichen Schaden nachweist.
10. Software
10.1 Stellen wir mit unseren Erzeugnissen Software zur Verfügung, so wird dem
Besteller sowie dem vom Besteller autorisierten Betreiber hieran das zeitlich
unbegrenzte,
nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht eingeräumt, diese
Software auf den Erzeugnissen, mit denen sie geliefert wurde, in unveränderter
Form und für die in der Produktbeschreibung genannten Zwecke zu benutzen.
10.2 Wird die Software auf Fremd-Systemen installiert, so werden diese Arbeiten
dem Besteller mit dem Stundensatz eines IT-Technikers in Rechnung gestellt. Es
wird
keine Gewährleistung dafür übernommen, dass die Systeme kompatibel sind.
10.3 Software und die dazugehörige Dokumentation dürfen nicht an Dritte –
ausgenommen an
vom Besteller autorisierte Betreiber – weitergegeben werden. Der
Besteller darf Programme nicht kopieren, zurückentwickeln oder zurückübersetzen
und keine Programmteile herauslösen.
10.4 Das Nutzungsentgelt für die mit unseren Erzeugnissen zur Verfügung
gestellte
Software ist, soweit nicht anders vereinbart, im Kaufpreis enthalten.
Erweiterungen
der Leistungsfähigkeit von an den Besteller gelieferten Erzeugnissen durch
Software
erfolgt gegen Berechnung.
10.5 Wenn der Besteller selbst oder in seinem Auftrag Dritte Servicearbeiten an
den Erzeugnissen durchführen, bedarf es wegen unserer Nutzungsrechte an der
Servicesoftware zuvor des Abschlusses eines Lizenzvertrages gegen Entgelt.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1 Die Erzeugnisse bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung unser
Eigentum.
Vorher ist Verpfändung, Sicherungsübereignung und Weiterveräußerung untersagt.
Etwaige Kosten, die uns durch die Geltendmachung und Durchsetzung unserer
Rechte entstehen, trägt der Besteller.
11.2 Beim Ausbleiben der vereinbarten Zahlungen sind wir berechtigt, ohne
vorherige
Fristsetzung die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
12.Ausfuhrbeschränkungen, Nebenabreden
12.1Die Ausfuhr der Vertragsgegenstände und Unterlagen kann – z.B.aufgrund ihrer
Art oder ihres Verwendungszweckes – der Genehmigungspflicht unterliegen (siehe
auch Hinweis in den Lieferscheinen und Rechnungen.)
12.2 Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
12.3 Sollte einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der
übrigen
hiervon nicht berührt. Die umwirksame Bestimmung wird durch eine möglichst
gleichwertige wirksame Regelung ersetzt.
13. Sonstiges
13.1 Leistungs- und Erfüllungsort ist Neu-Ulm.
13.2 Gerichtsstand ist Neu-Ulm.