AGB´s

 

Gustav Jäger Dental GmbH gültig ab 01.01.2009
Allgemeine Lieferbedingungen – Deutschland
1. Geltungsbereich
Diese Lieferbedingungen gelten für alle von uns vertriebenen Erzeugnisse. Sollen Erzeugnisse mit einem Gebäude oder dessen leitungsgebundenen Einrichtungen fest verbunden werden, gelten ergänzend unsere Allgemeinen Montagebedingungen.
2.Vertragsschluss
Der Besteller ist an seinen Auftrag gebunden. Der Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder -erfüllung zustande. Der Kunde erklärt
sich damit einverstanden, dass wir bei einer Wirtschaftsdetektei Auskünfte über die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Bonität des Kunden einholen. Bei negativer Bonitätsprüfung behalten wir uns die Nichterfüllung des Auftrages vor.
3. Preise
3.1 Alle angegebenen Preise sind frei bleibend und verstehen sich in € netto zuzüglich MwSt. Mit Erscheinen eines neuen Kataloges/einer neuen CD-ROM werden alle früheren Kataloge/CD-ROM oder Preislisten ungültig.
3.2 Ab einem Auftragswert von € 160,– ohne Umsatzsteuer (mit Ausnahme von Repararuren) gelten die Preise einschließlich Verpackung, Fracht und Transportversicherung.
3.3 Über Preisänderungen während der Katalog-/CD-ROM Laufzeit werden wir auf dem Lieferschein informieren.Sollte der Besteller die Ware zu dem neuen Preis nicht behalten wollen,wird die originalverpackte und nicht gebrauchte Ware innerhalb
von zwei Wochen nach Lieferung und telefonischer Absprache von uns zurück genommen.
4.Versand, Gefahrübergang
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Die Versandart bleibt uns
überlassen. Mit Übergabe der Ware an die Spedition geht die Gefahr auf den Besteller über. Auf Wunsch des Bestellers und gegen Erstattung der Mehrkosten führen wir auch besondere Versandarten (z.B. Eiltransport) oder Teillieferungen durch.
5. Zahlungen
5.1 Unsere Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Unsere Rechnungen für Verbrauchsmaterial (z.B. Amalgam, Abdruckmassen, Bohrer, Nervnadeln) sowie für Instrumente, Zähne und Leistungen des technischen Dienstes sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
5.2 Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig sind.
5.3 Die Zahlung gilt als erfolgt, sobald der fällige Betrag auf einem unserer Konten gutgeschrieben wurde.
5.4 Kommt der Besteller mit der Erfüllung einer ihm obliegenden Verpflichtung (z.B. rechtzeitige Erfüllung der bauseitigen Voraussetzungen, Abnahme der Lieferung)
in Verzug, so wird der zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällige Kaufpreis spätestens 30 Tage nach unserer Meldung der Versandbereitschaft zur Zahlung fällig.
5.5 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt,Verzugszinsen und ggf. den Ersatz eines weiteren Verzugsschadens zu verlangen.
6. Rückgaberecht
Für Verbrauchsmaterialien hat der Besteller innerhalb von 14 Tagen für von uns gelieferte Ware ein Rückgaberecht. Voraussetzung hierfür ist, dass er die Ware originalverpackt, nicht beschriftet und nicht beklebt, unter Angabe des Grundes der Rückgabe und Beifügen einer Kopie des Lieferscheins an eine Firma der Henry Schein Gruppe zurückschickt. Bei Fehlen der Lieferscheinkopie bzw. der Lieferscheinnummer werden Bearbeitungsgebühren berechnet. Pharmazeutische
Präparate sind laut AMG vom Umtausch und Rückgaberecht ausgeschlossen.
7. Aufstellung,Anschluss, Inbetriebsetzung
Die Erzeugnisse werden durch unser Fachpersonal aufgestellt, angeschlossen und in Betrieb gesetzt. Diese Leistungen werden gesondert berechnet. Etwa notwendige Bau- und Installationsarbeiten (insbesondere Verlegung der erforderlichen Leistungen
für Wasserzu- und abfluss, Luft, Elektrizität und Gas) gehören nicht zu unseren Leistungen. Nach Übergabe erfolgt durch unser Personal eine Einweisung des Bestellers oder der von ihm benannten Personen in die sachgerechte Handhabung der Erzeugnisse.
8. Gewährleistungen
8.1 Soweit im Folgenden nichts Abweichendes bestimmt ist, leisten wir für die von uns gelieferten fabrikneuen Erzeugnisse in der Weise Gewähr, dass wir die Erzeugnisse, die zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, innerhalb der bei uns üblichen Arbeitszeit nach unserer Wahl
unentgeltlich Instand setzen oder durch einwandfreie Erzeugnisse ersetzen. Die Frist für die Verjährung des Anspruchs auf Gewährleistung (Gewährleistungsfrist) beträgt vom
Tage des Gefahrübergangs an gerechnet 1 Jahr.
8.2 Hardware/EDV-Systeme: Defekte Hardware ist „frei Haus“ an das zuständige Depot zu schicken. Bei Vor-Ort-Service sind die zusätzlichen Kosten (z.B. Anfahrt,
Arbeitszeit) vom Besteller zu tragen.
gültig ab 01.09.2005
8.3 Wenn und soweit ein uns gegenüber unserem Lieferanten zustehender Gewährleistungsanspruch die Frist von 1 Jahr überschreitet, verlängert sich die Gewährleistungsfrist
entsprechend.
8.4 Der Besteller ist verpflichtet, uns festgestellte Material-, Liefer- oder
Herstellungsfehler sowie Transportschäden unverzüglich nach Lieferung anzuzeigen.
8.5 Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller nach seiner Wahl verlangen, dass der Preis herabgesetzt oder der Vertrag rückgängig gemacht wird.
8.6 Für gebrauchte Erzeugnisse leisten wir keine Gewähr. Dies gilt nicht für recycelte qualitätsgesicherte Erzeugnisse, die aus Gründen des Umweltschutzes wieder in den
Materialkreislauf zurückfliessen und fabrikneuen Erzeugnissen gleichstehen.
8.7 Weitergehende Gewährleistungen sind ausgeschlossen, soweit nicht z.B. wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder einer Garantie zwingend gehaftet wird.
9. Schadensersatz, Rücktritt
9.1 Bei von uns verschuldeter Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist kann der Besteller, wenn und soweit er durch die Nichteinhaltung der Lieferfrist einen Schaden erlitten hat, eine Verzugsentschädigung für jede vollendete Woche der
Verspätung von 0,5 v.H.bis zur Höhe von im Ganzen 5 v.H.des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung verlangen,der wegen der Verspätung nicht genutzt werden kann.
Die gesetzlichen Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
9.2 Bei von uns verschuldeter Unmöglichkeiten ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Der Schadenersatzanspruch beschränkt
sich auf 5 v. H. des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung, der
wegen Unmöglichkeit der Leistung nicht genutzt werden kann.
9.3 Weitergehende Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Seite 2 agb Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit z.B. bei Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter
Eigenschaften zwingend gehaftet wird. 
9.4 Verweigert der Besteller ungerechtfertigt die Vertragserfüllung, sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, pauschalierten Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 30 v.H.des Auftragswertes zu verlangen,sofern der Besteller keinen wesentlich niedrigeren tatsächlichen Schaden nachweist.
10. Software
10.1 Stellen wir mit unseren Erzeugnissen Software zur Verfügung, so wird dem Besteller sowie dem vom Besteller autorisierten Betreiber hieran das zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht eingeräumt, diese Software auf den Erzeugnissen, mit denen sie geliefert wurde, in unveränderter Form und für die in der Produktbeschreibung genannten Zwecke zu benutzen.
10.2 Wird die Software auf Fremd-Systemen installiert, so werden diese Arbeiten dem Besteller mit dem Stundensatz eines IT-Technikers in Rechnung gestellt. Es wird keine Gewährleistung dafür übernommen, dass die Systeme kompatibel sind.
10.3 Software und die dazugehörige Dokumentation dürfen nicht an Dritte –ausgenommen anvom Besteller autorisierte Betreiber – weitergegeben werden. Der Besteller darf Programme nicht kopieren, zurückentwickeln oder zurückübersetzen und keine Programmteile herauslösen.
10.4 Das Nutzungsentgelt für die mit unseren Erzeugnissen zur Verfügung gestellte
Software ist, soweit nicht anders vereinbart, im Kaufpreis enthalten.
Erweiterungen der Leistungsfähigkeit von an den Besteller gelieferten Erzeugnissen durch Software erfolgt gegen Berechnung.
10.5 Wenn der Besteller selbst oder in seinem Auftrag Dritte Servicearbeiten an den Erzeugnissen durchführen, bedarf es wegen unserer Nutzungsrechte an der Servicesoftware zuvor des Abschlusses eines Lizenzvertrages gegen Entgelt.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1 Die Erzeugnisse bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Vorher ist Verpfändung, Sicherungsübereignung und Weiterveräußerung untersagt. Etwaige Kosten, die uns durch die Geltendmachung und Durchsetzung unserer Rechte entstehen, trägt der Besteller.
11.2 Beim Ausbleiben der vereinbarten Zahlungen sind wir berechtigt, ohne vorherige Fristsetzung die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
12.Ausfuhrbeschränkungen, Nebenabreden
12.1Die Ausfuhr der Vertragsgegenstände und Unterlagen kann – z.B.aufgrund ihrer Art oder ihres Verwendungszweckes – der Genehmigungspflicht unterliegen (siehe auch Hinweis in den Lieferscheinen und Rechnungen.)
12.2 Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
12.3 Sollte einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen hiervon nicht berührt. Die umwirksame Bestimmung wird durch eine möglichst gleichwertige wirksame Regelung ersetzt.
13. Sonstiges
13.1 Leistungs- und Erfüllungsort ist Neu-Ulm.
13.2 Gerichtsstand ist Neu-Ulm.

Alle hier angegebenen Preise sind freibleibend, verstehen sich ab Lager Weißenhorn und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (soweit nicht anders vermerkt). Gegebenenfalls fallen noch zusätzliche Kosten für Anlieferung, Montage und Einweisung der Geräte an. Bei den gezeigten Produktfotos handelt es sich teilweise um Beispielfotos; die angebotene Produktausstattung kann abweichen. Die hier aufgeführten Produkte sind nur die gängigsten Artikel aus unserem Sortiment. Wenn Sie ein Gerät oder ein Angebot suchen, dass wir hier nicht gelistet haben, dann setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung.

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